Energieeffizienz

"Kommunikationsfähigkeit ist die entscheidende Grundlage"

22. Juni 2021, 10:30 Uhr | Interview: Antje Müller
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Das Gebäudeenergiegesetz trat mit einer Reihe neuer Anforderungen an die Gebäudeautomation in Kraft. Mit der stärkeren Gewichtung von Automation werden neue Maßstäbe gesetzt. Smarthouse Pro im Gespräch mit Michael Krödel, Leiter des Instituts für Gebäudetechnologie (IGT).

Smarthouse Pro: Zum November dieses Jahres wurdedie Energie-Einsparverordnung (EnEV) durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Mit der Novellierung 2014 hatten sich bereits in der EnEV die Anforderungen an die Gebäudeautomation erhöht, auch abseits der Gebäudehülle und der Wahl beziehungsweise Auslegung von Anlagentechnik. Warum werden erst jetzt die Neuerungen der EPBD-Novellierung aus 2018 wirksam?
Michael Krödel: Wie heißt es so schön: „Gut Ding will Weile haben“. Die Erkenntnis, dass die Automation einen wesentlichen Beitrag leistet, setzt sich erst langsam durch. Und von der Reihenfolge kommen die Europäischen Vorschriften – in diesem Fall die EPBD (European Performance of Buildings Directive) – immer zuerst und dann mit zeitlichem Verzug die Umsetzung in nationalen Verordnungen.

Smarthouse Pro: Was kommt im Detail aktuell hinzu? Und was wird sich im Vergleich zur bisher geltenden EnEV mit Inkrafttreten der GEG verändern?
Krödel: Der wesentliche Aspekt ist, dass nun auch bei Wohngebäuden der Automationsgrad bei der Erstellung des Energieausweises berücksichtigt werden muss. Dies galt bisher nur für die Gebäudehülle und Anlagentechnik. Wer somit ein „Smart Home“ hat und nach den Vorschriften des GEG den Energieausweis berechnet, müsste einen besseren Ausweis erhalten. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass nicht jedes Berechnungsprogramm diese Fragen auch tatsächlich fragt – darauf sollte bei der Auswahl des verwendeten Energieausweis-Berechnungsprogramms geachtet werden.

 

IGT
Michael Krödel ist Professor für Gebäudeautomation und -technik an der Technischen Hochschule Rosenheim sowie Geschäftsführer vom Institut für Gebäudetechnologie (IGT): „Wer ein Smart Home hat und nach den Vorschriften des GEG den Energieausweis berechnet, müsste einen besseren Ausweis erhalten.“
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Smarthouse Pro: Die Regelungen betreffen vor allem vier Bereiche wie unter anderem die Kommunikationsfähigkeit beziehungsweise das Monitoring oder die Installation von selbstregulierenden Einrichtungen. Worauf muss innerhalb der Gebäudeautomation spätestens ab 2021 in diesen Kategorien geachtet werden?
Krödel: Der Trend ist eindeutig: Alle Gewerke eines Gebäudes müssen ganzheitlich harmonisch betrieben werden können. Grundvoraussetzung dafür ist die Fähigkeit von jedem Gewerk, Daten auszutauschen. Und dies auf Basis von Standards und nicht proprietär. Auf der sogenannten Feldebene – das heißt der Sensoren und Aktoren – sind standardisierte Protokolle, zum Beispiel EnOcean, KNX, RS485 oder Dali. Steuerungen sollten wiederum eine Ethernet-Verbindung anbieten und darüber Protokolle wie BACnet, OPC UA, MQTT oder Modbus TCP ermöglichen. Welches Protokoll im Detail verwendet wird und wie intensiv die Gewerke gekoppelt werden, wird sicher in jedem Einzelfall unterschiedlich entschieden. Die grundsätzliche Kommunikationsfähigkeit ist aber die entscheidende Grundlage. Nur wenn diese gegeben ist, ermöglicht das weitere Aspekte wie übergreifendes Monitoring, Anbindung der selbstregulierenden Einrichtungen, Einbindung von E-Mobility-Ladestationen et cetera.


  1. "Kommunikationsfähigkeit ist die entscheidende Grundlage"
  2. Konsequenzen beim Nachrüsten

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