Licht-Flicker und Stroboskop-Effekte

Ökodesign-Verordnung der EU schafft verbindliche Grenzwerte

8. September 2021, 13:00 Uhr | Quelle: Deutsche Lichtmiete / Redaktion: Diana Künstler
Hohe Flicker-Werte können einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben. Die neue Ökodesign-Richtlinie schafft verbindliche Grenzwerte.
© iStock/JackF/Deutsche Lichtmiete

Bislang gab es kein einheitliches Regelwerk für Lichtquellen, das hat sich zum 1. September 2021 geändert. Seitdem müssen neu eingeführte Leuchtmittel bestimmte Grenzwerte unter anderem im Bereich Flicker einhalten. Grund hierfür ist das Inkrafttreten der neuen Ökodesign-Richtlinie.

Die Flicker-Parameter zur Bewertung der kurzzeitigen Wahrnehmbarkeit dürfen seit dem 1. September 2021 einen PstLM-Wert von 1,0 nicht überschreiten, beim Stroboskop-Effekt-Parameter gilt ein maximaler SVM-Wert von 0,4. Grund hierfür ist das Inkrafttreten der neuen Ökodesign-Richtlinie (EU) 2019/2020.

Wozu eine neue Ökodesign-Richtlinie?

In der Europäischen Union existierten bisher viele Regelungen und Verordnungen für Leuchtmittel. Diese bestehenden Bestimmungen hat die Europäische Kommission in die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 integriert und so ein einheitliches Regelwerk geschaffen. Sie enthält Regelungen zu allen relevanten Beleuchtungstechnologien. Schwerpunkte sind unter anderem strengere Anforderungen an die Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Lichtquellen. Aber auch im Bereich Flicker gibt es Neuerungen: Mit der neuen Ökodesign-Verordnung gehen verbindliche Grenzwerte und ein standardisiertes Messverfahren für den europäischen Markt einher. Zudem verpflichtet sie Hersteller, Angaben zur Lichtwelligkeit ihrer Produkte zu machen.

Was bedeuten die Messgröße Pst LM und SVM?

Der Fokus der neuen Ökodesign-Verordnung liegt nicht nur auf Beleuchtungsqualität, Energieeinsparung und Umweltverträglichkeit, sondern auch auf den Auswirkungen von Beleuchtung auf den Menschen – Stichwort schonende Beleuchtung. Optimale Beleuchtungsstärke und hohe Lichtqualität sind die Kernpunkte einer professionellen Lichtplanung. Das sorgt für Arbeitssicherheit und -gesundheit, optimale Sehleistung und besten Sehkomfort für den Menschen. Unangenehm für das menschliche Auge wird es, wenn LED-Chips mit kurzen Ein- und Ausschaltzyklen flackerndes oder flimmerndes Licht erzeugen. Der Begriff Flicker beschreibt zeitliche Schwankungen der Helligkeit (Leuchtdichte). Die in der neuen Verordnung verwendete Messgröße für das Flimmern ist der genormte Parameter Pst LM (st = Kurzzeit, LM = Lichtflimmer-Messmethode). Der Wert Pst LM = 1 bedeutet, dass ein durchschnittlicher Beobachter das Flimmern mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent erkennt. Als Messgröße für den Stroboskop-Effekt in der neuen Ökodesign-Richtlinie findet die genormte Größe SVM (Stroboscopic Visibility Measure) Verwendung. Dabei bezeichnet SVM = 1 die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter, betrachtet wird der Frequenzbereich von 80 bis 2.000 Hz.


  1. Ökodesign-Verordnung der EU schafft verbindliche Grenzwerte
  2. Was bedeuten Flicker und Stroboskop-Effekt?

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