Digitale Geräte

Hersteller in der Update-Pflicht

24. März 2021, 10:39 Uhr | Autor: Stefan Adelmann
Hersteller sollen künftig zu Updates verpflichtet werden. Noch ist aber unklar, über welchen Zeitraum diese Plficht greift.
© Adobe Stock-sakkmesterke

Ein Gesetzentwurf sieht ab dem kommenden Jahr eine Update-Pflicht für Geräte mit digitalen Elementen vor. Die Vorgaben sind teils unkonkret, und dennoch könnten sie weitreichende Folgen für die Wirtschaft haben – vor allem für den Smart-Home-Bereich.

Ein wichtiger Vorstoß des Bundesjustizministeriums: Die Behörde will Anfang 2022 den Verbraucherschutz stärken und Hersteller von Geräten mit „digitalen Elementen“ zu Updates verpflichten. Ganz konkret sollen sie zumindest über einen bestimmten, bisher nicht genau definierten Zeitraum hinweg für einen aktuellen Stand der Produkte sorgen. Im Fokus stehen dabei nicht nur Betriebssysteme, Firmwares und installierte Apps, sondern darüber hinaus beispielsweise auch verknüpfte Cloud-Dienste. Das soll einerseits die Sicherheit der Devices gewährleisten, aber andererseits auch die Software-Basis schaffen, damit die Produkte möglichst lange im Einsatz sein können und gegebenenfalls nicht bereits mit dem Kauf aufgrund veralteter Anwendungen und fehlender Kompatibilität nur noch bedingt einsatzfähig sind. „Wer hochpreisige digitale Produkte erwirbt, darf zu Recht erwarten, dass diese auch lange nach dem Kauf problemlos und ohne Sicherheitslücken funktionieren“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) laut der „Deutschen Presseagentur“.

Es geht neben Smartphones, Tablets und Smart TVs unter anderem um Wearables wie Smartwatches und Fitness Tracker, aber auch um alle Arten von „smarten“ Geräten wie vernetzte Waschmaschinen, smarte Türschlösser oder Rollläden. Das Bundesministerium hat in einem Papier Tausende digitale Produkte errechnet, die aktuell noch nicht im Umfang der vorgeschlagenen gesetzlichen Verpflichtungen aktualisiert werden und somit von der Neuregelung betroffen sind. Auf die Hersteller sowie den Handel, der die Einhaltung der Vorgaben teils gewährleisten muss, sollen Millionenkosten zukommen, die Wirtschaft dürfte diese wiederum an vielen Stellen an die Konsumenten weiterreichen. Die Preise technischer Produkte könnten steigen.

Wichtige Punkte unklar

Pflicht, aber wie lange? Nicht weiter ausgeführt wird bisher, über welchen Zeitraum die Updates zukünftig erfolgen müssen. Während selbst fünf Jahre im Gespräch waren, erwiderten Experten, dass mehr als zwei Jahre den Anbietern kaum zuzumuten seien, da sie bei der Software-Entwicklung wiederum auf viele Partner und deren Technologien angewiesen sind. Auch offen bleibt aktuell, zu welchem Zeitpunkt die Update-Pflicht greift – beispielsweise mit dem Marktstart eines Smartphones oder aber, wenn Kunden das Gerät im Laden kaufen.

Trotz der bestehenden Unklarheiten zeichnet sich bereits ab, dass die Gesetzesänderung weitreichende Folgen für den Markt haben dürfte, nicht nur hinsichtlich der Produktpreise. Immerhin schließt der Entwurf grundsätzlich Anbieter vom hiesigen Marktgeschehen aus, die die geforderten Updates nicht zusichern können oder wollen. Gleichzeitig fördert das neue Gesetz aber die langfristige Kompatibilität von zahlreichen vernetzten Produkten vor allem auch im Smart-Home-Bereich und könnte somit neben der lange geforderten Standardisierung für zusätzliches Vertrauen bei Anwendern sorgen und dem Markt einen wichtigen Impuls geben.

„Warum Saturn und Kaufhof zuständig?“

Die Zustimmung des Bundestags vorausgesetzt, soll das neue Gesetz im Januar 2022 in Kraft treten. Verbraucherschützer begrüßen die Änderung, die Digitale-Inhalte-Richtlinie sei „ein wichtiger Baustein, um den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter zu stärken“, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Er kritisiert jedoch auch, dass im aktuellen Gesetzesentwurf vor allem Händler in der Verantwortung sind, die Funktionsfähigkeit sowie die IT-Sicherheit zu gewährleisten. „Die Update-Pflicht darf nicht nur für Verkäufer gelten, sondern auch für die Hersteller. Es ist nicht praxistauglich, warum dafür möglicherweise Saturn, Kaufhof oder ein kleiner Kiezladen statt Microsoft, Apple und Co. zuständig sein sollen“, so der Vorstand.


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