Der Bundestag beschloss die Förderung solar erzeugten Mieterstroms bereits im Sommer, jetzt hat die die EU-Kommission das Vorhaben beihilferechtlich genehmigt. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) rechnet nun mit deutlich mehr Mieterinteresse an Angeboten für lokal erzeugten Solarstrom.
Auch aufgrund deutlich gesunkener Erzeugungskosten ließen sich diese Solarstromangebote häufig preiswerter anbieten als konventionelle Stromtarife.
Allein in den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von bis zu 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden. Rund 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter könnten damit preiswerten Solarstrom beziehen. Das ist das Kernergebnis einer Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der BSW erst kürzlich gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Deutschen Mieterbund (DMB) sowie dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD) vorgestellt hat.
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Gebäude oder in Wohngebäuden und Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ohne Netzdurchleitung geliefert wird. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet.